CO₂ Fußabdruck
Einheitliche und zertifizierte Berechnung
Wir berechnen die CO₂ Emissionen unserer Unternehmen nach einem einheitlichen Standard und kennen unseren CO₂ Impact.
Diese Ebene umfasst die Zusammenführung, Erfassung und Berechnung aller unternehmerischen Prozesse, welche Emissionen verursachen auf Unternehmensebene und als Besonderheit der Klimaseilschaft zusätzlich auch auf Produktebene.
Berechnung nach
GHG Gas Protokoll
Die Klimaseilschaft nutzt als Basis für die Emissionsbilanzierung das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Dieses Protokoll bietet einen umfassenden globalen Standardrahmen für die Messung und das Management von Treibhausgasemissionen (THG) und gilt als der weltweit am weitesten verbreitete Standard für die Erstellung von Emissionsbilanzen. Die Erhebung erfolgt auf Unternehmensebene und zusätzlich auf Produktebene.
Einheitlicher
Datenstandard
Die Berechnung der CO₂ Emissionen erfolgt nach einem einheitlichen Standard. Dies erfordert die Verwendung eines jährlich aktualisierten und durch myclimate neu zertifizierten Datenstandards. Der Datenstandard umfasst mehr als 100 touristische Emissionsfaktoren.
Die Aktualisierung des Datensatzes erfolgt einheitlich zu einem festgelegten Zeitpunkt für alle Mitglieder.
Organisatorische und Operationale
Systemgrenzen auf Unternehmensebene
Die festgelegten Systemgrenzen sind für die Mitglieder auf Unternehmensebene verbindlich.
Organisatorische
Grenzen der Emissionsbilanzierung
Organisatorische Grenzen legen fest, welche Einheiten (vergleichbar mit Standorten wie beispielsweise dem Geschäftsitz und der Zweigstelle oder Produkt) in einer eigenen Untergliederung berücksichtigt werden müssen.
Der Geschäftssitz des Unternehmens wird als eigene Organisationseinheit betrachtet. In der Berichterstattung können mögliche Zweigstellen aus Vereinfachungsgründen zu dieser Einheit zugerechnet werden. Darunter fallen alle Aktivitäten, die typischerweise dem Geschäftssitz zuzuordnen sind.
Die Organisationseinheit Produkte wird als Einheit gesondert erfasst und untergliedert.
Operationale
Grenzen der Emissionsbilanzierung
Die operationalen Grenzen definieren, welche Emissionsquellen (also Bereiche/Kategorien) innerhalb der zuvor festgelegten Organisationseinheiten (organisatorische Grenze) berücksichtigt werden.
Für die Organisationseinheit Geschäftssitz werden die operationalen Grenzen gemäß dem GHG Protocol unterteilt in Scope 1 (Direkte Emissionen) | Scope 2 (Indirekte Emissionen durch Energie) Scope 3 (Andere indirekte Emissionen).
Die operationalen Grenzen für Produkte werden gesondert definiert und ausgewiesen.
Organisatorische und Operationale
Systemgrenzen auf Produktebene
Diese Ebene umfasst die Zusammenführung, Erfassung und Berechnung aller Emissionen, welche auf Produktebene (hierunter sind Touren und Reisen für den Kunden zu verstehen) verursacht werden. Die festgelegten Systemgrenzen sind für die Mitglieder auf Produktebene verbindlich.
Organisatorische
Grenzen der Emissionsbilanzierung von Produkten
Produkte werden als weitere eigene organisatorische Einheit erfasst. Der Bereich Produkte umfasst folgende Organisationseinheiten.
Landgestützte Reisen sind Touren und Reisen im Alpenraum sowie Reisen mit klassischer Anreise des Kunden per Auto, Bahn, ÖPNV. Der Begriff Landgestützte Reisen bildet eine eigene organisatorische Einheit.
Flugreisen sind Reiseziele, die in der Regel ausschließlich per Flugzeug erreichbar sind. Der Begriff Flugreisen bildet eine weitere eigene organisatorische Einheit.
Jedes Mitglied kann darüber hinaus weitere Organisationseinheiten definieren, sofern dies erforderlich ist.
Operationale
Grenzen der Emissionsbilanzierung von Produkten
Für die Organisationseinheit Produkte werden die operationalen Grenzen auf Grundlage des einheitlichen Datensatzes erfasst und mindestens zusammenfassend oder aufgeschlüsselt für jedes einzelne Reiseangebot ausgewiesen.
Für die Organisationseinheit Landgestützte Reisen gilt: Ort des Treffpunkts und Ort der Verabschiedung bilden die operationale Grenze der Emissionsbilanzierung. Die Emissionen der Anreise des Kunden und des Bergführers werden dabei nicht erfasst. Die Anreise des Bergführers, sowie die während der Tour entstehenden Emissionen werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert in einer Gesamtrechnung pro Jahr erfasst.
Für die Organisationseinheit Flugreisen gilt: Der am häufigsten benutzte Flughafen des jeweiligen Mitglieds bildet als sogenannter Referenzflughafen die organisatorische Grenze der Emissionsbilanzierung. Die Emissionen einer Flugreise berechnen sich somit grundsätzlich ab / bis Referenzflughafen im Heimatland, unabhängig davon ob der Flug Bestandteil des Reisepreises ist oder nicht. Der ausgewiesene CO₂ Wert des Reiseangebots muss darüber hinaus zwingend die CO₂ Emissionen des Fluges ausweisen. Die Anreise des Bergführers sowie die während der Tour entstehenden Emissionen werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert in einer Gesamtrechnung pro Jahr erfasst.